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   VGH Hessen, 09.10.2013 - 10 B 1712/13   

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https://dejure.org/2013,57217
VGH Hessen, 09.10.2013 - 10 B 1712/13 (https://dejure.org/2013,57217)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09.10.2013 - 10 B 1712/13 (https://dejure.org/2013,57217)
VGH Hessen, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 10 B 1712/13 (https://dejure.org/2013,57217)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse bei beantragter aufschiebenden Wirkung gegen die Kündigungszustimmung durch das Integrationsamt - Einstellung des Verfahrens nach Unterzeichnung einer Erledigungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Darmstadt, 24.07.2013 - 5 L 613/13

    Kein Rechtsschutzinteresse für Eilantrag gegen Zustimmung zur Kündigung

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2013 - 10 B 1712/13
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 24. Juli 2013 - 5 L 613/13.DA - ist wirkungslos.

    Der noch nicht rechtskräftige Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 24. Juli 2013 - 5 L 613/13.DA - ist entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbs. ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO wirkungslos.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2012 - 12 S 3214/11

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines Schwerbehinderten für Eilantrag gegen die

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2013 - 10 B 1712/13
    Wie das Verwaltungsgericht teilt daher auch der beschließende Berichterstatter die Auffassung des VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 10. Januar 2012 (- 12 S 3214/11 -, ESVGH 62, 151, mit umfangreichem Nachweisen zur Rechtsprechung auch zur Gegenauffassung anderer Oberverwaltungsgerichte), dass dem Antrag eines schwerbehinderten Menschen, die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes anzuordnen, regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (überzeugend auch VG Berlin, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 37 L 355.12 -, juris-Ausdruck, unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den in der Judikatur vertretenen Ansichten).
  • VGH Bayern, 17.12.2009 - 12 CS 09.2691

    SchwerbehindertenrechtAntrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2013 - 10 B 1712/13
    Insofern hat bereits das Verwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24. Juli 2013 der gegenteiligen Auffassung zu Recht widersprochen, die für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses allgemeine Folgewirkungen ausreichen lässt, etwa die Erwartung, das Arbeitsgericht werde die vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts bei seiner Entscheidung berücksichtigen, ob eine Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zur rechtskräftigen Entscheidung besteht (so etwa Bay. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - 12 CS 09.2691 -, juris-Ausdruck).
  • VG Berlin, 25.10.2012 - 37 L 355.12

    Frage der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VGH Hessen, 09.10.2013 - 10 B 1712/13
    Wie das Verwaltungsgericht teilt daher auch der beschließende Berichterstatter die Auffassung des VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 10. Januar 2012 (- 12 S 3214/11 -, ESVGH 62, 151, mit umfangreichem Nachweisen zur Rechtsprechung auch zur Gegenauffassung anderer Oberverwaltungsgerichte), dass dem Antrag eines schwerbehinderten Menschen, die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes anzuordnen, regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (überzeugend auch VG Berlin, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 37 L 355.12 -, juris-Ausdruck, unter ausführlicher Auseinandersetzung mit den in der Judikatur vertretenen Ansichten).
  • OVG Hamburg, 19.05.2015 - 4 Bs 56/15

    Rechtsschutzbedürfnis im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen die Zustimmung

    Die Gegenansicht verneint das und meint, durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Zustimmung zur Kündigung gerichteten Rechtsbehelfs erlange der Arbeitnehmer keinen rechtlichen Vorteil (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 9.1.2014, 4 ME 322/13, NordÖR 2014, 199 - nur LS, juris Rn. 3 ff.; VGH Kassel, Beschl. v. 9.10.2013, 10 B 1712/13, juris Rn. 6; OVG Münster, Beschl. v. 22.8.2013, 12 B 794/13, juris Rn. 2 ff.; Beschl. v. 29.12.2003, 12 B 957/03, juris Rn. 2 ff., 10; VGH Mannheim, Beschl. v. 10.1.2012, 12 S 3214/11, NJW 2012, 2603, juris Rn. 2 ff., 4).
  • VGH Hessen, 07.11.2018 - 10 B 1900/18

    Unzulässigkeit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines

    Da der Arbeitgeber nach erteilter Zustimmung innerhalb einer Frist von einem Monat die Kündigung erklären muss (§ 171 Abs. 3 SGB IX; § 88 Abs. 3 SGB IX a.F.), würde die erteilte Zustimmung zur Kündigung obsolet, wäre der Arbeitgeber aufgrund einer etwa ergangenen Anordnung der aufschiebenden Wirkung gehindert, die Kündigung auszusprechen, oder würde eine bereits ausgesprochene Kündigung unwirksam (vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 10 B 1712/13 -, juris).
  • VG Saarlouis, 18.01.2018 - 3 L 2509/17

    Rechtsschutzbedürfnis eines schwerbehinderten Arbeitnehmers im Verfahren auf

    Teilweise wird angenommen, ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe, weil die Anordnung der aufschiebenden Wirkung die Rechtsstellung des schwerbehinderten Arbeitnehmers im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren - insbesondere in Bezug auf einen darin geltend gemachten Anspruch auf vorläufige Weiterbeschäftigung - verbessern könne.(So: VGH Bayern, Beschluss vom 17.12.2009, - 12 CS 09.2691 -,Rn.15 ff., juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 25.08.2003, - 5 BS 107/03 -, Rn. 6 ff., juris; OVG Bremen, Beschluss vom 07.08.2001, - 2 B 257/01 -, NordÖR 2002, 35; juris - nur LS.) Die Gegenansicht verneint das und meint, durch die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des gegen die Zustimmung zur Kündigung gerichteten Rechtsbehelfs erlange der Arbeitnehmer keinen rechtlichen Vorteil.(Vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 19.05.2015 - 4 Bs 56/15 -, Rn. 5 ff., juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.01.2014 - 4 ME 311/13 -, Rn. 2 ff., juris; VGH Hessen, Beschluss vom 09.10.2013 - 10 B 1712/13 -,Rn. 6, juris; OVG NRW, Beschluss vom 22.8.2013 - 12 B 794/13 -, Rn. 2 ff., juris; OVG NRW, Beschluss vom 29.12.2003 - 12 B 957/03 -, Rn. 2 ff., juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.01.2012 - 12 S 3214/11 -,Rn. 2 ff., juris.).
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